Vordruck zur Erklärung zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Der neue Vordruck Fassung Januar 2023 enthält die Bezeichnung "Bürgergeld" und die Erhöhung des Schonvermögens gemäß dem Gesetz zur Einführung des Bürgergeldes sowie zur Änderung der DVO zu § 90 SGB XII vom 16. Dezember 2022, Fundstelle: BGBl I 2022 Seiten 2328 und 2346.